Wohnungen fair mieten – nicht nur gesagt, sondern auch getan!
Zweck unserer Wohnungsbaugenossenschaft ist es, unsere Mitglieder mit preisgünstigem Wohnraum zu versorgen.
Wohnungsbaugenossenschaften gibt es bereits seit dem 19. Jahrhundert. Die ersten wurden gegründet, um ihren Mitgliedern das Leben in gesunden, gut ausgestatteten Wohnungen zu ermöglichen.
So auch wir, die Allgemeine Baugenossenschaft Völklingen 1904 eG. Initiiert von Dr. Hermann Röchling entstand 1904 die Arbeiter Baugenossenschaft Völklingen. Die Umfirmierung in die heutige Form fand erst nach Verschmelzung mit anderen Gesellschaften mit ähnlichem Unternehmenszweck, wie etwa der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Ludweiler, statt.
Mit Gründung unserer Gesellschaft war der Grundstein gelegt für eine erfolgreiche Solidargemeinschaft, deren primäres Ziel war, den steigenden Arbeiterzahlen vor allem in den Hütten mit preiswertem und schönem Wohnraum gerecht zu werden.
Bereits in den ersten 25 Jahren unseres Bestehens konnten wir 238 Häuser mit 447 Wohnungen fertigstellen. Ab dem Jahr 1935 setzten wir dann verstärkt auf die Errichtung von Kleinsiedlungen.
Die wenigen im 2. Weltkrieg zerstörten Häuser wurden nach dem Krieg von uns wieder aufgebaut und das Betätigungsfeld über Völklingen hinaus ausgedehnt.
In den 70er Jahren gewann neben der Errichtung von Eigenheimen die Schaffung von Eigentumswohnungen einen immer höheren Stellenwert. Aus diesem Grund wurden in den Ballungsgebieten der Mietwohnungs- und Eigenheimbau vernachlässigt. Wir dagegen begannen in dieser Zeit mit einem großangelegten Bauprojekt für Senioren.
Anfang der 80er Jahre bauten wir dann verstärkt Ein- und Zweifamilienhäuser sowie weiterhin Eigentumswohnungen. Inzwischen bilden der Neubau sowie die Sanierung und die Verwaltung unseres Bestandes unsere Hauptaufgaben – immer noch mit dem Ziel, den Menschen attraktiven, bezahlbaren Wohnraum zu bieten.
Auch unsere ursprüngliche Philosophie lebt weiter. Einzig und allein die Mitglieder entscheiden, wie das genossenschaftliche Wohnen weiterzuentwickeln ist.
Grundvoraussetzung hierzu ist die Unabhängigkeit der Genossenschaften. Die Mitglieder haben ein weitgehendes Mitwirkungsrecht und können sicher sein, dass sich die Genossenschaft nicht an den Interessen fremder Kapitalgeber orientiert, sondern ausschließlich an denen der Mitglieder.
Nur wenn jede Bevormundung von außen ausgeschlossen ist, können sich die genossenschaftlichen Grundprinzipien entfalten und die Genossenschaften können die Interessen ihrer Mitglieder uneingeschränkt vertreten.
Im Gegensatz zu Wohnungsunternehmen anderer Rechtsformen sind bei Genossenschaften Wohnungen keine Spekulationsobjekte.